Neue Verfahrensordnung für Post-Schlichtungsstelle

09.08.2022

Mit Wirkung vom 1.7.2022 hat die Bundesnetzagentur eine Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Schlichtungsstelle Post erlassen. Die neue Verfahrensordnung sieht u.a. vor, dass mündliche Erörterungen auch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Außerdem wurde das Verfahren dadurch vereinfacht, dass die Schlichtungsstelle dem Antragsgegner bereits mit der Übermittlung des Antrags einen Schlichtungsvorschlag übersenden kann, der auf den Darlegungen des Antragstellers basiert.