Information über Verbraucherschlichtung lässt zu wünschen übrig
07.03.2024
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat eine Erhebung zu der Frage durchgeführt, auf welche Weise die Verbraucher Kenntnis erlangt haben, dass sie sich mit einem Schlichtungsantrag an diese Stelle wenden können. Am häufigsten wurde geantwortet, dass das Unternehmen auf die söp verwiesen hat (38 Prozent der Antworten). Weitere Informationsquellen waren Suchmaschinen wie Google (23 Prozent), private Empfehlungen (12 Prozent), Presseberichte (7 Prozent) und Verbraucherschutzorganisationen (6 Prozent). Bemerkenswert ist, dass trotz der gesetzlichen Hinweispflicht der Unternehmer (§ 37 VSBG) der Weg in die Schlichtung häufig nur durch Eigeninitiative gefunden wird. Zu Recht weist die söp darauf hin, dass es einer Verschärfung dieser Pflicht, nicht ihrer Abschaffung bedarf, wie sie die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur Änderung der ADR-Richtlinie beabsichtigt.
https://soep-online.de/2024/02/02/schlichtung-statt-streit-unternehmen-weisen-den-weg