Frankreich führt obligatorische Schlichtung ein

19.11.2015

Im Rahmen eines Reformprogramms „Justiz des 21. Jahrhunderts“ sollen in Frankreich zwei Regelungen getroffen werden, die dem Bürger die Entscheidung zwischen gerichtlicher und einvernehmlicher Rechtsdurchsetzung erleichtern werden. Art. 2 eines am 5. November 2015 vom Senat beschlossenen, nunmehr der Nationalversammlung vorliegenden Gesetzentwurfs schreibt die Einrichtung von Informations- und Rechtsantragsstellen bei den Gerichten vor. Nach Art. 3 ist bei Klagen bis zu 4000 Euro vor der Klageerhebung grundsätzlich ein Schlichtungsversuch bei einem conciliateur de justice, einem unabhängigen, ehrenamtlich tätigen Schlichter mit Erfahrungen in der Rechtspflege, durchzuführen. Nur unter besonderen Umständen, z.B. wenn die Parteien bereits einen anderweitigen Einigungsversuch unternommen haben oder Eilbedürftigkeit besteht, kann eine sofortige Klage zugelassen werden.

Zum Text des Entwurfs und dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. http://www.senat.fr/dossier-legislatif/pjl14-661.html