Neue Schlichtungsstelle für behinderte Menschen
24.03.2016
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Er sieht u.a. die Errichtung einer Schlichtungsstelle vor, die von behinderten Menschen und klageberechtigten Verbänden angerufen werden kann, wenn gegen einen Träger öffentlicher Gewalt der Vorwurf einer Verletzung des Gleichstellungsgebots erhoben wird. Die Schlichtungsstelle kann auch den Einsatz von Mediation anbieten. Das Verfahren ist unentgeltlich.
>>Zum Text des geplanten § 16 BGG