Energieversorgung
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Die bereits vor dem VSBG auf der Grundlage von § 111b EnWG bestehende Stelle ist nunmehr anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle i.S. dieses Gesetzes.
Zuständigkeit:
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen
Besonderheiten:
Vor Beginn der Schlichtung übermittelt die Schlichtungsstelle den nach Aktenlage zulässigen Antrag an den Antragsgegner und gibt ihm Gelegenheit zur einvernehmlichen Einigung mit dem Antragsteller.
Weitere Beteiligte können in das Verfahren einbezogen werden.
Eine mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme findet nicht statt.
Kosten:
für den Verbraucher keine
für den Unternehmer je nach Verfahrensverlauf und -aufwand zwischen 100 und 550 € gemäß Kostenordnung