Telekommunikation
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur
Die aufgrund § 68 TelekommunikationsG eingerichtete Stelle ist behördliche Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. § 28 VSBG.
Zuständigkeit:
Streitigkeiten mit einem Telekommunikationsanbieter aufgrund einer in § 47a Abs. 1 TKG angeführten Rechtsvorschrift
Kosten: keine