Immobilien, Hausbau, Architekten- und Ingenieurleistungen
1. Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung
Zuständigkeit:
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmer in seiner Eigenschaft als Immobilienberater, -makler, -verwalter oder Sachverständiger
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
- Bauträgervertrag
- Bauvertrag
- Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder
- Kaufvertrag über Wohneigentum
Besonderheiten
Streitwert mindestens 3.000 €, bei Bau-, Bauträger- und Kaufvertrag über Grundstück oder ETW zwischen 600 und 5.000 €
Kosten
Für Verbraucher und IVD-Mitglieder ist das Verfahren kostenlos. Im Übrigen erhebt der Ombudsmann für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit ist, eine Gebühr von 300 € bei Streitwerten über 600 € bis einschließlich 2.000 €, 400 € bei Streitwerten über 2.000 € bis einschließlich 4.000 € und 500 € bei Streitwerten über 4.000 €.
2. Verbraucherschlichtungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen
Zuständigkeit:
Streitigkeiten aus Verträgen über Planungsleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, welches Architekten- oder Ingenieurleistungen anbietet oder erbringt.
Besonderheiten:
Keine Streitwertbegrenzung nach oben.
Kosten:
Für Verbraucher keine; für Unternehmer gem. Kostenordnung nach Streitwert gestaffelt, zwischen 50 und 1.600 €
3. Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen
Website mit Link zur Schlichtungsordnung
Zuständigkeit:
Streitigkeiten im Zuge der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder Gesellschaften, die in die Gesellschaftsliste eingetragen sind, und Verbrauchern
Besonderheiten:
Behördliche Schlichtungsstelle; antragsberechtigt sind auch Unternehmer; mit Zustimmung der Parteien mündliche Schlichtungsverhandlung, sonst schriftliches Verfahren
Kosten:
Mit der Eröffnung des Schlichtungsverfahrens werden für Antragsteller und Antragsgegner jeweils Ge-bühren in Höhe von 30,- € fällig.