Massenkonflikte als Herausforderung für Justiz und ADR

23.06.2019

Bei einer vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit veranstalteten Tagung in Karlsruhe berichteten erfahrene Praktiker, wie sie die bisherigen Versuchen des Gesetzgebers bewerten, das vor allem bei Verbraucherkonflikten auftretende Phänomen der Massenverfahren in den Griff zu bekommen. Die Bilanz fiel eher bescheiden aus. Dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz wurde weithin die Tauglichkeit abgesprochen, den Rechtsschutz zu effektivieren, denn das Verfahren sei anfällig für Prozessverschleppung und behindere eher einvernehmliche Lösungen. Auch der vor Kurzem eingeführten Musterfeststellungsklage wurde mit Skepsis begegnet. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Verbraucher auch bei Erfolg des Musterverfahrens seinen individuellen Anspruch noch durchsetzen muss. Durch ein anschließendes Schlichtungsverfahren mit Teilnahmepflicht des Unternehmers könne dem eventuell abgeholfen werden. Einzelklagen seien jedenfalls ebenso wie Schiedsgerichtsverfahren keine geeigneten Mittel bei massenhaft auftretenden Konflikten. Als positive Beispiele für außergerichtliche Konfliktbeilegung wurden das Ombudsmannverfahren der Versicherungswirtschaft und das Verfahren zur Entschädigung von Zwangsarbeitern dargestellt. Von Richterseite wurde vorgeschlagen, die Gerichte besser auszustatten und zu spezialisieren, die Beweiserhebung zu bündeln und auf eine bessere Strukturierung des oft uferlosen Parteivortrags, auch mit Hilfe digitaler Werkzeuge, hinzuwirken.