BGH schränkt Informationspflicht des Unternehmers ein

21.10.2019

Mit Urteil v. 21.8.2019 (VIII ZR 263/18) hat der BGH entschieden, dass ein Unternehmer, der sich auf seiner Webseite oder in seinen AGB zur Verbraucherschlichtung bereit erklärt, damit keine Verpflichtung zur Teilnahme begründet und folglich auch nicht verpflichtet ist, eine konkrete Schlichtungsstelle zu bezeichnen (s. Rechtsprechungsteil)