Finanzgeschäfte

Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

 

Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Website

Dort finden sich auch nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Abgrenzung von weiteren Schlichtungsangeboten im Finanzbereich sowie Tätigkeitsberichte.

Zuständigkeit:

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch oder Geschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 1a S. 2 KreditwesenG.

Die Zuständigkeit dieser behördlichen Schlichtungsstelle tritt jedoch zurück, wenn es für die Streitigkeit eine anerkannte private Verbraucher­schlichtungsstelle gibt (s. unten).

Tätigkeitsbericht

Einrichtung und Verfahren:

Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) v. 5.9.2016 (BGBl I 2140)

Kosten:

für den Verbraucher kostenfrei

für den Unternehmer: in der Regel 200 €

 

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

Website

Merkblatt mit allen weiteren Angaben

Zuständigkeit: 

Streitigkeiten aus Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) über Finanzdienstleistungen, Verträgen über Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen (§§ 491 – 509 BGB) sowie Zahlungsdiensteverträgen iSv § 14 Abs. 1 Nr. 3, 4 Unterlassungsklagengesetz

Die Zuständigkeit dieser behördlichen Schlichtungsstelle tritt jedoch zurück, wenn es für die Streitigkeit eine anerkannte private Verbraucher­schlichtungsstelle gibt (s. unten).

Einrichtung und Verfahren:

Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) v. 5.9.2016 (BGBl I 2140)

Besonderheit:

Die Schlichtungsstelle kann auch vom Unternehmer angerufen werden.

Kosten:

für Verbraucher keine

für den Unternehmer: in der Regel 200 €

 

Als private Verbraucherschlichtungsstellen wurden vom BfJ anerkannt:

 

Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Website (mit Tätigkeitsberichten)

Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Kunden und einer (am Schlichtungsverfahren des Bundesverbandes teilnehmenden) Bank über sämtliche von der Bank angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Besonderheiten:

Schlichtung kann abgelehnt werden, wenn der Schlichtungsvorschlag die Entscheidung über eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedene Grundsatzfrage erfordert.

Kosten:

für den Verbraucher keine

für den Unternehmer: 150 € für jeden Schlichtungsvorschlag

 

Ombudsstelle für Investmentfonds

Website (mit Tätigkeitsberichten)

Verfahrensordnung

Besonderheiten:

Antrag kann auch in Englisch eingereicht werden.

Der Streitmittler kann die Parteien (fern)mündlich anhören.

Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 € sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend, wenn der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und der Verbraucher dem Schlichtungsvorschlag zustimmt.

Kosten:

für den Verbraucher keine

für den Unternehmer: Fallpauschale von 200 € (neben Jahresbeitrag)

 

Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

Website  (mit Tätigkeitsbericht)

Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Kunden und einem am Verfahren teilnehmenden Institut über sämtliche von diesem Institut angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Beschränkung auf die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Angeschlossen S-Kreditpartner GmbH und Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG.

Besonderheiten:

Antrag kann auch in Englisch eingereicht werden.

Der Streitmittler kann die Parteien fernmündlich anhören.

Im Falle von Streitigkeiten um die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos erkennt das Institut den Schlichtungsvorschlag als verbindlich an.

Kosten

für den Verbraucher keine

für den Unternehmer Fallpauschalen zwischen 150 und 350 €

 

Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg e.V.

Website (mit Tätigkeitsbericht)

Verfahrensordnung

Zuständigkeit

Streitigkeiten über Finanzdienstleistungen mit Sparkassen in Baden-Württemberg sowie der LBS Südwest

Besonderheiten:

Im Falle von Streitigkeiten um die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos erkennt das Institut den  Schlichterspruch als verbindlich an.

Kosten

Für Verbraucher und Unternehmen kostenfrei

 

Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB)

Website  (mit Tätigkeitsbericht)

Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedsinstituten des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.

Besonderheiten:

Mündliche Erörterung findet nicht statt.

Kosten:

Keine; in Sondersituationen wird dem Kreditinstitut einen Beitrag bis zu 100 € pro Fall berechnet.

 

Ombudsmann der Privaten Banken

Website (mit Tätigkeitsbericht)

Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und teilnehmenden Mitgliedsinstituten des Bundesverbandes Deutscher Banken Deutschlands e.V.

Besonderheiten:

Beschwerde kann auch in Englisch eingereicht werden.

Mündliche Erörterung findet nicht statt.

Die Schlichtungssprüche der Ombudsleute sind für die Bank bindend, wenn der Beschwerdegegenstand den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.

Kosten:

keine

 

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen

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Verfahrensordnung

Tätigkeitsberichte

Zuständigkeit:

Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds

Besonderheiten:

Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 € sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend, wenn die Rechtssache ohne grundsätzliche Bedeutung ist und der Verbraucher dem Schlichtungsvorschlag zustimmt.

Kosten:

Für Verbraucher keine; für Unternehmer Teilnahmegebühr von 250 bis 750 € netto im Jahr.

 

VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.

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Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeiten über die von den Mitgliedern des VuV angebotenen Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (u.a. Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung)

Besonderheiten:

Zuständigkeit nicht ausgeschlossen für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und auch nicht für Mitglieder des VuV, die nicht im Inland niedergelassen sind.

Kosten:

Für Verbraucher keine, für Unternehmer 200 €

 

Schlichtungsstelle Bausparen

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Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeit zwischen einer privaten Bausparkasse und Privatkunden

Kosten:

keine

 

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Website

Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeiten aus der Vermittlung oder Beratung eines Finanzdienstleistungsgeschäfts (z.B. Kapitalanlage, Kredit, Versicherung)

Kosten:

Für Verbraucher keine, für Unternehmer bei Verbandszugehörigkeit unabhängig vom Streitwert 50 € bzw. 100 €, ansonsten 50% der Sätze nach § 31 Abs. 1 VSBG

 

Zugang zu außergerichtlichen Schiedsverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen: 

Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen (FIN-NET)

Übersicht der FIN-NET-Mitglieder (d.h. Schlichtungsstellen in anderen EU-Staaten)