Umsetzung der Verbraucher-ADR-Richtlinie in anderen EU-Staaten

Einen aktuellen und vollständigen Überblick bietet die Website des Amtes für Veröffentlichungen der EU (EU-Lex).

Aufgrund eines ausführlichen Vergleichs der Gesetzgebung in mehreren westeuropäischen Ländern gelangt Naomi Creutzfeldt (Journal of European Consumer and Market Law 2016, 169 ff.) zu dem Schluss, dass erhebliche Unterschiede in der Übersichtlichkeit, den Qualitätsanforderungen und im nationalen Rechtsbewusstsein eine breite Anwendung von Verbraucher-ADR sehr erschweren werden.

 

Belgien

Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Regelungen sind enthalten in Buch XVI des Code du droit économique. Die zentrale Funktion kommt dem Service de médiation pour le consommateur zu, der eingehende Beschwerden an die zuständige Schlichtungsstelle weiterleitet oder als Auffangschlichtungsstelle fungiert. Es handelt sich um eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die teilweise vom Staat finanziert wird.

 

Frankreich

Durch Ordonnance vom 20. August 2015  und Décret vom 30. Oktober 2015  hat Frankreich die ADR-Richtlinie  umgesetzt. Die entsprechenden in den Code de la Consommation (C. Consomm.) eingefügten Vorschriften sind bereits seit dem 1. Januar 2016 anwendbar.

Die französischen Umsetzungsakte weisen bedeutende Unterschiede zur deutschen Richtlinienumsetzung auf (so z.B. hinsichtlich des engeren Anwendungsbereichs der Verbraucher-ADR, der wegen einer Verpflichtung der Unternehmer fehlenden Auffangschlichtung, der Qualifikation der Streitmittler, die keine Juristen sein müssen und des von einer unabhängigen Kommission verantworteten Aufbaus der Verbraucher-ADR).

 

Irland

Die Richtlinie wurde umgesetzt durch die European Union (Alternative Dispute Resolution for Consumer Disputes) Regulations 2015, S.I. No. 343/2015 und die European Union (Alternative Dispute Resolution for Consumer Disputes) (No. 2) Regulations 2015, S.I. No. 368/2015. Zentrale Anlaufstelle ist die Competition and Consumer Protection Commission (CCPC).

 

Italien

Zur Umsetzung der Richtlinie wurde das Verbraucherschutzgesetz durch Dekret vom 6.8.2015 (n. 130) um die Art. 141 ff. ergänzt.

 

Niederlande

In den Niederlanden traf die EU-Richtlinie auf eine bereits gut ausgebaute ADR-Struktur. Anpassungen an die Richtlinie erfolgten durch Gesetz vom 16.4.2015 (Implementatiewet buitengerechtelijke geschillenbeslechting consumenten, Stb. 2015, 160).

 

Österreich

Das am 9.1.2016 in Kraft getretene Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG) hat für die verschiedenen Arten von Verbraucherkonflikten acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen eingerichtet. Das dortige Verfahren ist in der Regel für beide Parteien kostenfrei. Im ersten Halbjahr 2016 wurden laut Mitteilung des Sozialministeriums knapp 3.000 Fälle abgeschlossen. Die Einigungsquote lag bei 63%.

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Portugal

Die Richtlinie wurde mit Gesetz vom 8.9.2015 in das nationale Recht umgesetzt.

 

Tschechische Republik

S. hierzu den ausführlichen Bericht Verbraucherstreitbeilegung in Tschechien sowie den Aufsatz von Rita Simon in ZKM 2016, 174 ff.

 

Ungarn

S. hierzu den ausführlichen Bericht Verbraucherstreitbeilegung in Ungarn sowie den Aufsatz von Rita Simon in ZKM 2016, 174 ff..

 

Vereinigtes Königreich

Die Umsetzung erfolgte durch die Alternative Dispute Resolution for Consumer Disputes (Competent Authorities and Information) Regulations 2015 No. 542, ergänzt durch Amendment No. 1392. Das Department for Business, Innovation and Skills hat hierzu ein erläuterndes Memorandum veröffentlicht.