AVS-Stelle Kehl: Positiv bewertet, aber wenig genutzt

10.01.2019

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum Jahresende 2018 den Zwischenbericht über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl zugeleitet, die bis zum 31. Dezember 2019 zu Forschungszwecken vom Bund gefördert wird. Dem von Dr. Naomi Creutzfeldt und Dr. Felix Steffek erstellten Bericht zufolge wird die Tätigkeit der Einrichtung von den Verfahrensbeteiligten überwiegend positiv beurteilt. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren wird das Schlichtungsverfahren zumeist als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben. Ernüchternd ist allerdings die Erledigungsstatistik:

Im Jahreszeitraum 1.8.2017 bis 31.7.2018 wurden 2.217 Anträge gestellt. In 508 Fällen konnte die Stelle, insb. wegen Unzulässigkeit des Antrags, nicht tätig werden. In 1.402 Fällen beteiligte sich der Unternehmer nicht am Verfahren. Nur in 19 Fällen kam es zu  einer  vollständigen  Verfahrensdurchführung mit Austausch wechselseitiger Stellungnahmen (die anderen endeten zumeist mit einer Einigung außerhalb des Verfahrens). Zu einem Schlichtungsvorschlag samt Einigung kam es nur in 13 Verfahren.

Der Zwischenbericht mit weiteren, sehr aufschlussreichen Ergebnissen ist veröffentlicht als BT-Drucksache 19/6890.