Behördliche Luftverkehrsschlichtung: viele Anträge, wenige Einigungen
23.07.2021
Wenn Flugreisende sich über eine Airline beschweren wollen, die nicht der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) angeschlossen ist, können sie sich an die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Im Jahr 2020 sind dort 6.457 Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens eingegangen – eine enorme Steigerung gegenüber den 2.619 Anträgen des Vorjahres, die hauptsächlich auf die pandemiebedingte Annullierung von Flügen zurückzuführen ist. Die Zahl der mit einer Einigung abgeschlossenen Verfahren erscheint demgegenüber eher gering.
Im Jahr 2020 machte die behördliche Schlichtungsstelle insgesamt 993 Schlichtungsvorschläge. Diese beruhten in 559 Fällen allein auf dem Vorbringen des Fluggasts, weil sich das Luftfahrtunternehmen nicht zu dem Schlichtungsbegehren geäußert oder überhaupt nicht reagiert hat (bei der Schlichtungsstelle des BfJ sind die Luftfahrtunternehmen zwar zur Zahlung der Gebühren, nicht aber zur aktiven Mitwirkung am Verfahren verpflichtet).
Von den im Jahr 2020 unterbreiteten Schlichtungsvorschlägen wurden insgesamt 114 sowohl von den Luftfahrtunternehmen als auch von den Fluggästen angenommen, in 67 Fällen haben sich die Beteiligten abweichend hiervon geeinigt. In 287 Fällen hat das Luftfahrtunternehmen die Ansprüche des Reisenden nach Zuleitung des Schlichtungsantrags anerkannt.
Die im Verhältnis zur Eingangszahl relativ geringe Zahl von Einigungen ist auch darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Anträge am Jahresende noch nicht erledigt waren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 194 Tage.
Der größte Teil der Fluggastbeschwerden fiel allerdings bei der söp an. Hier gingen im Bereich Flug 34.652 Schlichtungsanträge ein, von denen 84 % zu einer Einigung führten.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drucks. 19/31316; Tätigkeitberichte des BfJ und der söp