BGH schränkt Informationspflicht des Unternehmers ein
21.10.2019
Mit Urteil v. 21.8.2019 (VIII ZR 263/18) hat der BGH entschieden, dass ein Unternehmer, der sich auf seiner Webseite oder in seinen AGB zur Verbraucherschlichtung bereit erklärt, damit keine Verpflichtung zur Teilnahme begründet und folglich auch nicht verpflichtet ist, eine konkrete Schlichtungsstelle zu bezeichnen (s. Rechtsprechungsteil)