BRAK: Mediationsgesetz lässt Wünsche offen
08.01.2016
Die Ziele der Mediations-Richtlinie wurden in Deutschland bisher nicht vollständig erreicht. In diesem Sinne hat die Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber der EU-Kommission Stellung genommen. Insbesondere vermisst die BRAK Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz von Mediation sowie zur Qualitätssicherung. Die Bereitschaft der Anwälte und der Richter, Parteien auf den Weg der außergerichtlichen Mediation zu verweisen, sei noch zu fördern. Zur Stellungnahme