Erste Trends bei der Verbraucherstreitbeilegung

21.09.2016

In Kürze werden sechs Monate seit Inkrafttreten des VSBG vergangen sein. Große Auswirkungen sind bisher nicht feststellbar. Sie dürften erst ab 1. Februar 2017 eintreten, wenn die umfassenden Hinweispflichten der Unternehmer Geltung erlangen. Was damit auf die Unternehmer zukommt, scheint indessen von diesen, aber auch von den Kammern und Fachverbänden, noch nicht hinreichend wahrgenommen zu sein (zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung s. aber folgenden Link).

Auf der Liste anerkannter Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz finden sich bisher fast ausschließlich Einrichtungen, die schon vor dem VSBG als von Behörden oder Verbänden getragene Schlichtungs- oder Ombudsstellen tätig waren (s. auch den Wegweiser auf dieser Website).

Die als Auffangstelle für die davon nicht abgedeckten Bereiche fungierende Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. hat, wie ihr Leiter Felix Braun beim Deutschen Mediationstag in Jena bekanntgab, seit April immerhin schon rund 600 Schlichtungsanträge erhalten, zumeist aus den Bereichen Pauschalreise, Warenkauf sowie gegenüber Drittanbietern im Telekommunikationssektor.