Schiedsklausel verursacht jahrelangen Rechtsstreit

08.08.2016

Dass auch noch so ausgeklügelte Schiedsklauseln keine Garantie für eine zügige und effiziente Streitbeilegung bieten, zeigt ein vom BGH mit Beschluss vom 14.1.2016 – I ZB 50/15 entschiedener Fall.

Die Parteien hatten in einem Schiffsbauvertrag vereinbart, dass bei Streitigkeiten über technische Fragen ein Schiedsgutachter, bei allen anderen Streitigkeiten ein Schiedsgericht entscheiden sollte. Wegen behaupteter Mängel erhob die Auftraggeberin Klage beim Schiedsgericht. Die beklagte Werft bestritt dessen Zuständigkeit, das Schiedsgericht erklärte sich jedoch für zuständig. Dagegen stellte die Werft Antrag auf gerichtliche Entscheidung, hatte damit jedoch beim OLG keinen Erfolg. Auch auf ihre Rechtsbeschwerde hin bestätigte der BGH die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Dieses wird sich nun erstmals in der Sache mit dem Streit beschäftigen können. Seit Abschluss des Vertrags sind mittlerweile zehn Jahre vergangen…