VSBG-Änderungsgesetz: Bundesregierung lehnt Vorschläge des Bundesrats ab

27.06.2019

Anders als der Bundesrat verspricht sich die Bundesregierung von einer Verpflichtung des im Musterfeststellungsverfahren unterlegenen Unternehmers zur Teilnahme an einem vom registrierten Verbraucher beantragten Schlichtungsverfahren keine positive Wirkung. Auch zu den weiteren Vorschlägen des Bundesrats zur Änderung des VSBG (s. Meldung v. 8.6.2019) nimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zumeist ablehnend Stellung (s. BT-Drs. 19/10991).