Wachstum und Wildwuchs bei der Fluggastschlichtung
06.02.2023
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hatte im vergangenen Jahr fast doppelt so viele Anträge zu verzeichnen wie 2021. Nach einem starken Auf und Ab in der Corona-Zeit lagen die Eingangszahlen mit rund 30.000 wieder etwa in dem vor der Pandemie üblichen Bereich. In den letzten vier Monaten war der Geschäftsanfall höher denn je zuvor, was auf eine zunehmende Bekanntheit und Akzeptanz der Stelle hinweist. Rund 85 Prozent der dortigen Verfahren führten zu einer Einigung.
In ihrer Bilanz für das Jahr 2022 berichtet die söp auch über unseriöse Geschäftspraktiken kommerzieller „Fluggasthelfer“, die mitunter sehr aggressiv um die Durchsetzung von Entschädigungen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung werben, dann jedoch (gegen hohe Provision) nur die einfachen bzw. eindeutigen Fälle bearbeiten und für komplexe bzw. unsichere Ansprüche einen Schlichtungsantrag bei der söp stellen, um von dieser eine kostenlose Rechtseinschätzung zu erhalten. Dadurch sieht sich die söp nach eigenen Worten als „Handlangerin einer Beschwerde-Industrie“ instrumentalisiert. Dies schade den (provisionszahlenden) Verbraucher(innen) und binde bei der söp Kapazitäten, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die söp hat darauf nunmehr mit einer Änderung ihrer Verfahrensordnung reagiert und lässt künftig eine Vertretung nur noch im gesetzlichen und „mit dem Wesen der Verbraucherschlichtung zu vereinbarenden Rahmen“ zu.
https://soep-online.de/wp-content/uploads/2023/01/soep-Taetigkeitsbericht-2022-VSBG.pdf