Zertifizierungsverordnung erlassen
31.08.2016
Die seit Langem erwartete Rechtsverordnung zur Ausbildung zum Zertifizierten Mediator wurde am 31. August 2016 im BGBl I S. 1994 verkündet. Sie tritt am 1.9. nächsten Jahres in Kraft. An der Grundproblematik der gesetzlichen Regelung (§§ 5, 6 MediationsG), dass keine Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen stattfindet, konnte der Verordnungsgeber nichts ändern. Auch eine Kontrolle der Ausbildungsinstitute, der Fortbildung und der Praxiserfahrung konnte mangels gesetzlicher Grundlage nicht eingeführt werden. Für den Erwerb der Praxiserfahrung werden vier in einer Einzelsupervision besprochene Mediationen innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Ausbildung verlangt; Anforderungen an den Supervisor sieht die Verordnung nicht vor. Dass an Mediatoren, die im Ausland ausgebildet wurden, in § 6 der Verordnung geringere Anforderungen gestellt werden, erweckt den Eindruck einer Diskriminierung inländischer Ausbildungsgänge.
Erste Stimmen zu der Verordnung hier sowie im Newsletter der Deutschen Stiftung Mediation.